RIESTER ZULAGEN
Neuerungen in 2018: Das sollten Sie wissen
Riestern bringt schöne Rendite - wenn man alles richtig macht. Das Spektrum der Angebote reicht von klassischen Rentenversicherungen bis zu Fondssparen, Betriebsvorsorge und Baufinanzierung. Höhere Zulagen und neue Steuerregelungen machen das Riester-Sparen ab 2018 noch attraktiver.
Wichtigste Neuerung: Die Grundzulage je Riester-Sparer steigt ab dem 1. Januar 2018 von bisher 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr. Die volle Zulage gibt es, wenn man (einschließlich der Zulage) 4 Prozent des Bruttogehalts des Vorjahres in den Riester-Vertrag investiert. Die Kinderzulagen bleiben dagegen unverändert. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es weiterhin eine Kinderzulage von 300 Euro, für vor 2008 geborene Kinder sind es 185 Euro pro Jahr. Eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern bekommt also 775 Euro an staatlicher Förderung, wenn einer der Partner einen Riester-Vertrag besitzt. Das ist gut für die Rendite, denn je höher die Zulagen sind, desto weniger Eigenbeiträge muss man aufbringen, um die volle Förderung zu erhalten.
Wer nur wenig eingezahlt hat, kann sich sein Riester-Kapital gleich bei Renteneintritt in voller Höhe auszahlen lassen. Ab 2018 gilt: Die Auszahlung einer solchen Kleinstbetragsrente wird steuerlich auf fünf Jahre verteilt, so dass man im Jahr der Auszahlung nicht in einen wesentlich höheren Steuersatz rutscht. Ab 2018 geschlossene Riesterverträge enthalten außerdem ein Wahlrecht - als Sparer kann man selbst entscheiden, ob man eine Kleinstbetragsrente sofort bei Rentenbeginn oder erst zum 1. Januar des folgenden Jahres ausgezahlt haben will. Hintergrund: Im Folgejahr hat man geringere Einkünfte, weil man während des gesamten Jahres nur noch die Rente bezieht, dadurch verringert sich auch die Steuerbelastung.
(Bild: kschneider2991@pixabay)