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Wohngebäudeversicherung: Deckungsschutz rechtzeitig anpassen
  • HARTMUT NAUJOK
  • Wohngebäudeversicherung: Deckungsschutz rechtzeitig anpassen
10.03.2025 23:54

Wohngebäudeversicherung: Deckungsschutz rechtzeitig anpassen

Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihre Immobilie bei Schäden und übernimmt die Kosten für die Instandsetzung. Doch nicht jeder Vertrag deckt alle wichtigen Risiken ab. Um sicherzustellen, dass Ihr Versicherungsschutz alle potenziellen Gefahren erfasst, sollten Sie Ihren Vertrag regelmäßig überprüfen und anpassen.

Nicht jede Wohngebäudeversicherung bietet den gleichen Schutz. Empfehlenswert sind umfassende Tarife, die auch Schäden durch Überspannung im Stromnetz, Rohrbrüche außerhalb des Gebäudes sowie Wasser- und Gasverlust nach einem Leitungsbruch ersetzen. Ebenso sollte die Beseitigung von Graffiti abgedeckt sein. Für Gebäude mit Ölheizung ist eine Versicherung notwendig, die auch für die Entsorgung ölverseuchter Erde aufkommt. Überschwemmungen, Erdrutsche oder Erdbeben sind nur dann versichert, wenn der sogenannte Elementarschaden-Schutz vereinbart wird. Darüber hinaus sind Aufräum- und Abbruchkosten nach einem versicherten Schaden in manchen Basistarifen nicht enthalten. Achten Sie darauf, dass diese Kosten ebenfalls abgedeckt sind, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Vergewissern Sie sich auch, dass Ihr Versicherer im Falle von Fahrlässigkeit, wie beispielsweise einem Brand durch eine unbeaufsichtigte Kerze, die Kosten übernimmt. Eine Klausel, die diese Situationen abdeckt, sollte unbedingt Bestandteil Ihres Vertrages sein.

Nach Modernisierungen oder Umbauten steigt der Wert Ihres Gebäudes oft erheblich. Das gilt auch, wenn zum Beispiel eine teure Wärmepumpe oder eine Solaranlage installiert wird. Wird die Versicherungssumme dann nicht angepasst, zahlt der Versicherer im Schadensfall unter Umständen nur anteilig. Nach wertsteigernden Maßnahmen am Gebäude sollten Sie daher Kontakt mit dem Versicherer oder seinem Vertreter aufnehmen und den Vertrag entsprechend anpassen. Unser Tipp: Wählen Sie einen Tarif mit Neuwertentschädigung, dann werden im Fall eines Versicherungsschadens automatisch die vollen Reparaturkosten ersetzt.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: AwakenedEye@iStock)

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