Die Brisanz von §314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
Bei finanziellen Engpässen hat das BAFin die Möglichkeit, die Lebens - und Rentenversicherer einer Prüfung zu unterziehen, die ein deutsches Versicherungsunternehmen in die komfortable Lage bringt, jegliche Art von Verbindlichkeit, also zum Beispiel Versicherungsleistungen nicht auszuzahlen, die Gewinnbeteiligungen zu kürzen, Beleihungen zu stoppen und den Rückkauf von Kapitalleistungen zu stoppen oder für einen unbestimmten Zeitraum zu verweigern.
Dennoch besteht die Verpflichtung eines Unternehmens oder des Kunden, weiterhin den Beitrag zu entrichten.
Kann dies im Sinne des Versicherungnehmers sein?
Lesen Sie dazu auch den Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages:
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